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Zitat:
Original geschrieben von Brainslasher
Hab ihn mir endlich angeschaut und fand ihn recht gelungen.
Da das Remake auf jedenfall härter ausfällt, stellt sich mir die Frage,ob man das Original (das kaum Blutgehalt aufweist) nun von der Beschlagnahmungsliste streichen kann oder ob man das Remake beschlagnahmen muß ???:D
Zitat:
Original geschrieben von Megahn
Das Original ist schon lange wieder ungeschnitten erhältich,...sogar auf Deutsch *g*. Das einzige Land, indem es immer noch verboten ist, ist Großbritannien...
Liebe Grüße
- Megahn