ich wollte einfach mal wissen wie ihr zu patientenverfügung und handlungsvollmacht steht. habt ihr selber das eine oder ander oder sogar beides?
ich habe eine patientenverfügung. zwar wussten schon vorher meine verwandten was ich möchte und was nicht aber sicher ist sicher.
und jetzt möchte ich eigentlich auch eine handlungsvollmacht ausfüllen. aber ich weis nicht wen ich da einsetzen soll...
so ich bin gespannt auf euren standpunkt!
geschrieben von: BlackDragon
Ich habe ebenfalls eine Patientenverfügung:
Keine künstliche Ernährung oder Beatmung auf längere Zeit (Ok, die Beatmungsmaschinen stellt kein Arzt ab), keine Reanimation. Ich hoffe, dass im Falle des Falles meine Angehörigen nicht dagegen angehen, glaube es aber auch nicht...
geschrieben von: Dunkle Gräfin
Woher bekommt man so eine Verfügung ? Möchte sowas auch gerne machen obwohl mein Freund und meine Eltern dass auch schon so wissen. Organspendeausweis habe ich auch schon recht lange aber künstlich am Leben, ne danke...:(
geschrieben von: Solstice
Ich hoffe, Ihr meint das mit der Ablehnung von Beatmung und Reanimation so, dass Ihr das nur dann nicht wollt, wenn keine Hoffnung auf Besserung besteht, oder? Ich kenne genug Beispiele von Patienten, die zu Recht wochenlang oder monatelang beatmet wurden, weil eben noch eine Heilungschance bestand. Und oft ist es dann auch gelungen.
Anders sieht die Sache eben bei irreversibler Hirnschädigung aus...
geschrieben von: vleermuis
ja man muss sich genau überlegen wie man das formuliert und deswegen sollte man die vollmacht wohl auch unbedingt mit einem notar ausfüllen.
die patientenverfügung habe ich beim arzt erfragt und der hat mir auch geholfen beim ausfüllen. weil da doch einige fragen aufgekommen sind. auch grade wann die abschaltung von maschinen erfolgen soll (oder auch nicht)....
geschrieben von: BlackDragon
Generell sollte man sowieso Patientenverfügung, Handlungsvollmacht und alle so geartete Dokumente von einem Notar beglaubigen und bei diesem Hinterlegen lassen. Das ist ganz einfach das sicherste.
@Solstice: Es ist möglich (und IMHO notwendig) genaue Anagaben zu seinen Wünschen zu machen, so habe ich z.B. jegliche perkutan-endoskopische Ernährung (=PEG, Ernährungssonde durch die Bauchdecke) abgelehnt, aber künstliche Beatmung in Einzelfällen bewilligt...
geschrieben von: Solstice
Auch eine PEG kann unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend indiziert sein (sie läßt sich übrigens recht problemlos legen und auch wieder entfernen, würde ich sicher machen lassen). Entscheidend ist für mich allein die Prognose: besteht die (halbwegs realistische) Möglichkeit einer Wiederherstellung der Gesundheit oder nicht? Im ersten Fall sind meines Erachtens alle noch so invasiven und lebensverlängernden Maßnahmen angezeigt, im Letzteren muß man eben deutlich abschichten. Hier sind den Ärzten die Hände gebunden und da sind Patientenverfügungen hilfreich (ich weiß, wovon ich spreche, ich habe schon Beatmungen abgestellt... das macht keiner mal eben so nebenbei!)
geschrieben von: Bloody Angel
Ich habe auch eine aber im Ernstfall zählt immer noch die Entscheidung des Arztes, sprich der Arzt entscheidet was er macht, egal ob man eine Bescheinigung hat oder nicht.
geschrieben von: darkchan
ich werde mir auch demnächst eine anschaffen. organspender bin ich zwar, aber falls ich sterbe, möchte ich in würde sterben und mich nicht bis zum ende quälen.