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Original geschrieben von vengeance
Letztlich bringt mir ein solches Konto auch nicht wirklich mehr oder weniger als wenn ich ihm die Kaution bar gebe (gegen Quittung) Denn ich komm ja an dsa Geld nicht ran. Müsste also, falls er verweigert, seine Einwillungung zu geben, das Geld abzuheben, genau klagen wie wenn er es einfach nicht zurückzahlt, wenn er es bar bekommen hatte. Es ist das Gleiche. (oder?)
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Original geschrieben von vengeance
Zum Einen: Würde ich die Kaution gerne in 2 Raten zahlen, was mir als Mieter zusteht. Er aber will den Vertrag nur unterschreiben, wenn ich quasi alles auf einen schalg bezahle.
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Original geschrieben von vengeance
Zum Anderen: Würde ich gerne ein Mietkautionskonto eröffnen, für das beide, Mieter und Vermieter eingetragen sind, und weder er noch ich ohne die gegenseitige zustimmung auf das Geld zugreifen können. Er will aber die volle Kontrolle haben über die Kaution.
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Original geschrieben von vengeance
Wie soll ich das nun werten? Sidn das ehr normale Sperenzchen eines Vermieters, oder ehr schon Warnsignale. Nehmen wir die Ratenzahlung - klar wenn ich drauf bestehe, sagt ehr halt, dann wirds nix - und das war mit meiner Wohnung. Die mündl. Zusage hilft mir auch net viel.
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Original geschrieben von Desengano
naja.. der unterschied ist, dass das geld, wenn es denn auf so einem konto ist, noch existiert. wenn du es ihm bar gibts udn er es ausgibt, dann ist es weg. wenn du klagst und er hat nichts und noch andere gläubiger (ich will ihm dsa nichts unterstellen, aber solls alles schon gegeben haben), dann kann es sein, dass du die kaution nie wieder siehst.
denn wo nichts ist, kann man auch nichts einklagen.
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Original geschrieben von vengeance
is halt schwierig. ich will die Wohnung unbedngt .. und was soll ich groß tun, wenn er nicht auf das Mietkautionskonto eingeht? So wie ich den einschätze, ist er ein erszkonservativer Architekt, daher wohl der Wunsch dass er das Geld bekommt. Schon blöd ..
ich werds wohl ohne Konto machen und hoffen dass alles gut geht :-/ Ich bekomm ja eine Quittung und hab somit einen Nachweis über die gezahlte Kaution
Zitat:
Original geschrieben von vengeance
Ok ich weiß es klingt hier als Argumentiere ich hier extrem pro-Vermieter, Grund ist aber halt, dass ich nicht auf die Whg verzichten mag und in solchen Konfrontationsdingen nicht sehr gut bin - mir fehlt da die Gabe, die Belange entsprechend rigorso vorzubringen, dass sie wirken. Leider.