Ich schwöre bei Apollon dem Arzt und bei Asklepios, Hygieia und Panakeia sowie unter Anrufung aller Götter und Göttinnen als Zeugen, daß ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil diesen Eid und diesen Vertrag erfüllen werde:
Denjenigen, der mich diese Kunst gelehrt hat, werde ich meinen Eltern gleichstellen und das Leben mit ihm teilen; falls es nötig ist, werde ich ihn mitversorgen. Seine männlichen Nachkommen werde ich wie meine Brüder achten und sie ohne Honorar und ohne Vertrag diese Kunst lehren, wenn sie sie erlernen wollen. Mit Unterricht, Vorlesungen und allen übrigen Aspekten der Ausbildung werde ich meine eigenen Söhne, die Söhne meines Lehrers und diejenigen Schüler versorgen, die nach ärztlichem Brauch den Vertrag unterschrieben und den Eid abgelegt haben, aber sonst niemanden.
Die diätetischen Maßnahmen werde ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil zum Nutzen der Kranken einsetzen, Schädigung und Unrecht aber ausschließen.
Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen.
Lauter und gewissenhaft werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.
Auf keinen Fall werde ich Blasensteinkranke operieren, sondern ich werde hier den Handwerkschirurgen Platz machen, die darin erfahren sind.
In wieviele Häuser ich auch kommen werde, zum Nutzen der Kranken will ich eintreten und mich von jedem vorsätzlichen Unrecht und jeder anderen Sittenlosigkeit fernhalten, auch von sexuellen Handlungen mit Frauen und Männern, sowohl Freien als auch Sklaven.
Über alles, was ich während oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre und das man nicht nach draußen tragen darf, werde ich schweigen und es geheimhalten.
Wenn ich diesen meinen Eid erfülle und ihn nicht antaste, so möge ich mein Leben und meine Kunst genießen, gerühmt bei allen Menschen für alle Zeiten; wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, dann soll das Gegenteil davon geschehen.
(Übersetzung von Axel W. Bauer)
warum dürfen ärtzte keine blasensteine operieren?
und was ist z.b. mit prostatakrebs?
gibt es heutzutage listen mit krankheiten die man nicht operieren darf?
sorry dass das hier mit keinem thema etwas zu tun kat, aber es kam mir gerade so in den sinn
gruss
dsod
geschrieben von: Black Serpent
Ich glaub, dass das mit den Blasensteinen sinnbildlich gemeint ist.
Zitat:
Auf keinen Fall werde ich Blasensteinkranke operieren, sondern ich werde hier den Handwerkschirurgen Platz machen, die darin erfahren sind.
D.h. wohl: Ein Zahnarzt darf nichts am Herzen operieren. Ein Chirurg muss sich von Blasensteinen weghalten, da das nicht sein Fachgebiet ist. (die darin erfahren sind)
So würd ich das rausinterpretieren. :)
geschrieben von: Black Serpent
aber interessanter Schwur!
Ich mag solche "Ausflüge" zu den alten Griechen, etc..
zB.: Hippokratischer Eid; verhaltenformen in Gerichten, auch die Roben; Studium: Begriffe, wie Kanzler, Immatrikulation, Numerus Clausus (ok, den mag ich nicht so *g*) und die dazugehörigen klassischen Gebäude..
geschrieben von: LaChatte
Müssen Ärzte heute eigentlich auch noch etwas schwören, oder nicht mehr??
geschrieben von: Garfield1984
So weit ich weiß schwören sie heutzutage immer noch den Hippokratischen Eid (Vor allem bezüglich Geheimhaltung von Krankenakten usw.). Ich bin mir jedoch nicht sicher ob die Details noch genauso sind (Schwören auf die Götter, Keine Abtreibungsmittel ?, Sexuelle Handlungen [hm gelten die auch Privat?]).
geschrieben von: rainraven
Soweit ich das richtig verstanden habe, hat man das später ins "Genfer Ärztegelöbnis" umgesetzt, das ist aber auch nur eine Kurzform dessen, zu was sich ein Arzt bei Berufsantritt verpflichten muß, denke ich. Ich kann ja mal einen fragen, kenne genug Mediziner...
Genfer Ärztegelöbnis von 1948:
"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des
ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre."