[Copyright-Regeln?] - German Gothic Board

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Copyright-Regeln?

(Klicke hier, um das Thema mit vollen Farben / Abbildungen zu betrachten)



geschrieben von: Gothanthrop

Guten Abend!

kann man diese hier irgendwo nachlesen?

Wenn ja - wo?
Wenn nein - wäre es nicht sinnvoll mal eine Übersicht zu erstellen, was erlaubt ist, und was nicht ?

Wäre auch über einen externen Link dankbar, da es ja nicht nur dieses Forum bedrifft.

Danke an Kinch für die Anregung.



geschrieben von: ArrogantNick

KLICK!

Falls Dir das zuviel ist ~> KLACK! .... und Google ;-)



geschrieben von: Demon17

Also in Deutschland gibt es ja gar kein Copyright, sondern nur ein Urheberrecht. Das ganze ist ziemlich Umfassend und teilweise wird es auch erst durch die richterliche Rechtsprechung konkret. Falls Du Fragen hast, stelle sie doch bitte an einem der diversen Juristenboards. Da kannst Du halbwegs sicher sein, dass die Antwort auch richtig ist. Geistiges Eigentum wie Bilder, Texte usw. sind 70 Jahre nach dem Ableben des Autors geschützt, danach Allgemeingut. Deshalb findest Du bei mir im Gedichtethread auch nur Stiche, die wesentlich älter sind. (Aber auch hier gibt es Winkeladvokaten, die das anders sehen).

Nachtrag: Also Deine Beiträge sind einfach zu interessant. Deswegen habe ich Dich wieder aus der Ignorierliste herausgenommen, obwohl Du mich manchmal echt nervst. Ich sehe da einige erstaunliche Parallelen zwischen Dir und mir, allerdings auch eklatante Unterschiede. Jedenfalls wünsche ich Dir nicht, dass Du gesperrt wirst.

Liebe Grüße

demon17



geschrieben von: Gothanthrop

Lieber Demon17, ich danke Dir für die Versöhnung, sollte einer meiner Beiträge Dich irritieren, so kannst Du mich zukünftig gerne direkt darauf ansprechen :)

Das Urheberrechtsgesetz ist mir in groben Zügen bekannt, ich habe halt nur meine Probleme dieses auf ein Internetforum zu übertragen. Bezüglich dem Einfügen von Texten und Bildern dachte ich immer "anything goes" sofern eine Quellenangabe hinzugefügt wird, deshalb machte mich die Aussage von Kinch etwas stutzig. Aber wahrscheinlich hast Du recht, dass die Gesetzeslage so verzwickt ist, dass mir diese Frage nur Juristen mit Schwerpunkt Internetrecht beantworten könnten, und mit der Boshaftigkeit und Gier gewiefter Anwälte und Klientel traue ich unserer Gesetzgebung zu, dass theoretisch das halbe Internet verklagt werden könnte, wenn man es so genau nimmt. Hoffen wir auf's beste.



geschrieben von: Kinch

Zitat:
Original geschrieben von Gothanthrop
Das Urheberrechtsgesetz ist mir in groben Zügen bekannt, ich habe halt nur meine Probleme dieses auf ein Internetforum zu übertragen. Bezüglich dem Einfügen von Texten und Bildern dachte ich immer "anything goes" sofern eine Quellenangabe hinzugefügt wird


Es muss natürlich auf den entsprechenden Vermerk nach der Lizenz auf der Seite geachtet werden. Manchmal ist auch ausdrücklich kopieren etc erlaubt (zum Beispiel bei der CC-Lizenz).

Generell gilt: Jemand der ein Text oder ein Bild macht; egal ob das auf einem Forum, Blog oder sonstwo ist, hat erstmal ein Urheberrecht daran, was einem das Kopieren verbietet.

Du darfst natürlich immer noch zitieren.

Bei nicht kommerziellen Sachen ist das meistens kein Problem, wenn man noch die Quelle angibt. Das ist zwar nicht weniger unrechtens, aber kaum ein Blogger zum Beispiel klagt deswegen.

Bei Kommerziellen Seiten ist das ganz anders; und ich weiß nicht ob foodwatch kommerziell ist. Aber wenn die zum Beispiel mit ihrer Seite Geld verdienen, dann ist die Chance hoch, dass die Leute abmahnen die deren Inhalte verbreiten.



geschrieben von: Odessa

Mich Kinch anschließend, kann ich auch nur nochmals ergänzen, daß es Leute gibt die eine ganz miese Masche entdeckt haben, wie man mit Copyright und seinen Verletzungen gut Geld verdienen kann, denn ich fiel auf solch einen Herren auch mal rein. Ich suchte nach einem Bild einer Münze, die ich bei ebay verkaufte, da ich selbst mit meiner damaligen digicam die Feinheiten der Münze nicht hinbekam. Ich fand die Münze auf den ersten zigSeiten via "Google", und jedesmal kam das Foto beim Anclicken ohne irgendeine Seite, es war nur die url und dann das Bild selbst. Einmal fand ich in einer url einen Hinweis auf, ich glaube mich zu erinnern, eine Münzhändlerseite, wo ich dann mühsam nach einer mailaddy suchte um anzufragen dort, ob ich das Foto verwenden könne. Nichts passierte, es kam kein "nein", und so verwandte ich das Foto.

Wochen später erhielt ich einen Brief von Herrn Thomas B. aus H. - dem Fotografen der das Foto machte - , in dem dieser mich aufforderte, ich glaube 200 Euro (oder waren es 280?) zu zahlen für die Nutzung seines Fotos: "Schadenersatz" für die Nichtnennung der Herkunft (die ich gar nicht finden konnte, wie erwähnt) und für das "mir selbst einen Gewinn/Erlösbringende Verwenden in einer internetauktion".

Außerdem mußte ich schriftlich erklären, daß ich 2.000 Euro zahlen werde in Zukunft, sollte ich nochmal eines seiner Bilder nutzen. Er hatte den Brief bewußt über die Feiertage abgeschickt, Pfingsten war es glaube ich, und ich hatte keine 5 Werktage mehr Zeit, um zu reagieren bzw. einen Anwalt einzuschalten. Mir wurde jedoch im Brief schon angedroht, daß ich - sollte ich nicht zahlen in dieser "Frist" (die wie gesagt wegen der Feiertage und damit verspäteten Zustellung des Briefes an mich auf nicht mal eine Woche verkürzt war) - mit Anwaltskosten in 100envonEuro-Höhe zu rechnen habe; wie sich später herausstellte und was ich u. a. vom Forenbetreiber hier erfuhr, der mir in einem Thread diesbezüglich freundlich Rat und Hilfestellung gab, ist dieser Herr B. aus H. medienbekannt für diese seine "Abzock-Praxis" und schleicht sich damit, mit Hilfe seines befreundeten Anwalts und ähm ja, wohl auch "Geschäftspartners", durch die Grauzone des dt. Gesetzes dahingehend - dahingehend meint, daß es immer noch keine klare gesetzliche Regelung gibt z. B. was eine angemessene "Frist" ist, die man Dir setzen muß um zu zahlen oder um Widerspruch einzulegen, dahingehend daß gesetzlich nicht geregelt ist wie hoch exakt der Betrag sein darf, den man für ein Foto einer "beliebigen Umlaufmünze" ohne besonderen/Seltenheitswert festlegen darf als "Nutzungsgebühr" usw. usw.

Ich bin nun jemand, der geistiges Eigentum genauso achtet wie jedes andere Eigentum anderer Menschen, schließlich gehe ich auch nicht in den Supermarkt und nehme mir dort einfach Essen mit ohne zu zahlen, ich möchte auch selbst nicht daß ich meine Arbeit nicht bezahlt bekomme; es ging mir also nicht darum, daß ich nicht selbstverständlich den "Lohn" bzw. Preis bezahlt hätte für meine Nutzung dieses Fotos - es war mir nur schlicht nicht möglich, herauszufinden von wem dieses zigdutzendfach auf google "gerankte" Foto stammte, und ich sehe es nicht wirklich als angemessen an, für ein Foto einer Münze, welches ich für 3 Tage bei ebay "nutzte", auch nur mehr als 50 Euro zu zahlen, denn das ist der Stundensatz den bei uns ein Psychiater-Oberarzt hat für eine Therapiesitzung, und das erachte ich als weitaus aufwendiger als in 2 Min. eine Münze zu fotografieren als Kamera/Foto-Profi.

Du mußt einfach wirklich gut aufpassen, es gibt jede Menge armseliger Gestalten die nur drauf warten, daß man in ihre Urheber-Fallstricke gerät, und das wird dann verdammt teuer.





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