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  Todesstrafe oder Wegsperren (Page 2)

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Autor Thema:   Todesstrafe oder Wegsperren
Seneca
der Graue

Beiträge: 517
aus: 34134 hessisch Sibirskaja
Registriert: Jul 2001

erstellt am 11. Januar 2002 um 01:25 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Seneca anzusehen!     sende eine private Nachricht an Seneca Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die Todesstrafe...

Was bringt die Todesstrafe, außer das der Verurteilte nicht mehr die Staatskasse belastet...?
Nichts, keine Süne, nur Rache.
Rache darf aber keinem Rechtssystem zugrundeliegen, sonst gäbe es auch Lynchjustiz, welch in diversen Ländern sogar toleriert wird.(Nein diesmal nicht die USA)

Schreckt die Todesstrafe ab?, Nein offebnbar nicht, denn dan dürfte es in Brasilien keine Verbrechen geben, oder in China, wo schon für kleinere Vergehen die Todesstrafe verhängt wird.
Ein Verbrecher, egal ob Psychopath oder Erwerbskrimineller, geht doch ohnehin davon aus, das er nicht erwischt wird.
Was den Wunsch angeht, erwischt zu werden, das gilt sicher nur in Ausnahmen.

Die größte Gefahr besteht aber darin, das man jemenden auch zu unrecht Verurteilen kann.
Gerade in den USA, kommen nach Jahren immer wieder Menschen aus der Todeszelle frei, weilmam den richtigen Täter gefunden hat, oder Unschuldsbeweise aufgetaucht sind.

Da kommen wir zum nächten Problem, Todeszelle. Die Verurteilten sitzen doch trozdem Jahrzehnte ein, weil ständig neue Verhandlungen angesetzt werden.
Den im Rechtsstaat kann gegen jedes Urteil Wiederspruch eingelegt werden.

Da die Todesstrafe also weder ein Verbrechen verhindert, noch den Staatssäckel entlastet, kann man auch bei Lebenslänglich bleiben, was bei uns meist 25 Jahre bedeutet.
Bei Wiederholungstätern und Psychopaten wird doch ohnehin anschließende Sicherheitsverwahrung angewendet, um eine Freilassung zu verhindern.

Meiner Meinung nach, ist Lebenslämglich eine viele schlimmwere Strafe, als der Tod.
Mir wäre jednfalls eine Standrechtliche Erschießung lieber, als ein Leben im Gefängniss, auch in Deutschland.

Die Todesstrafe wurde nicht zuletzt deshalb abgeschaft, weil gerade wärend des Naziregimes zu viele der Staatsräson zum Opfer fielen.
Mit einer Todesstrafe in der Verfassung kann nämlich viel Unfug angestellt werden.

Außerdem, warum diese Frage, wir sind doch in der glücklichen Situation, das nach der Statistik die Tötungdelikte seit Jahren Rückläufig sind, und nur dafür wäre die Todesstrafe gerechtfertig.
Eien Verschärfung, bei rückläufiger Zahl von
Opfern, warum...?
Oder soll, wie in China die Todesstrafe auch auf Diebstahl und Steuerhinterziehung geben....

Das ist keine Frage des Geldes, sondern eine Frage der Moral, und die sagt noch immer, Du sollst nicht töten...
Ich möchte jedenfalls nicht der Vollstrecker sein, mit dem Zweifel,oder der Gewißheit, das es den Falschen getroffen hat.

Wäre das nicht ein Job für die voran erwähnten Bestien...?

------------------

>> Quis custos Custodes <<



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traenenstaub
Nachtwesen

Beiträge: 186
aus:
Registriert: Sep 2001

erstellt am 11. Januar 2002 um 02:19 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von traenenstaub anzusehen!     sende eine private Nachricht an traenenstaub Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
@Seneca

wie du bereits schon in seiner frage angedeutet hast, ist es tatsächlich erwiesen, dass dieser "job" äußerst anziehend wirkt auf menschen mit diesbezüglichen sadistischen veranlagungen...
_________________________________________

welcher "normale" mensch wollte diese aufgabe schon freiwillig ausführen wollen oder besser gesagt: können? zumindest eine gewisse - ich sage jetzt mal - kaltblütigkeit wird sicherlich auffindbar sein bei denen, die dieses ohne konsequenzen für sich selbst und andere und über einen längeren zeitraum hinweg ausführen können... wie oft hört man, dass ein gewisser teil an eben dieser arbeit zerbricht... es sind garnicht so wenige...

irgendwo habe ich mal einen schönen satz gelesen: wer an die helligkeit des lebens glaubt, der wird ein klares nein auf die frage nach dieser tätigkeit antworten...

in stille
traenenstaub


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Michaela
Nachtwesen

Beiträge: 715
aus: aus der tiefsten Hölle,zurückgekehrt zu mir
Registriert: Nov 2001

erstellt am 11. Januar 2002 um 03:43 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Michaela anzusehen!     sende eine private Nachricht an Michaela Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wow,da habe ich ja ein Fass aufgemacht.
Also bei der Anzahl der Antworten versuch ich es jetzt mal allgemein zu halten.

Also ein Beispiel:

Täter XY hat definitiv 3 Mädchen vergewaltigt,zerstückelt und im Wald vergraben. Der genetische Fingerabdruck ist eindeutig,die Schuld unwiderlegbar festgestellt. Täter XY steht vor Gericht. Dies als Ausgangssituation.

Heutige Variante/Der Rechtsstaat:
XY wird begutachtet um die Schuldfähigkeit festzustellen. 2 dafür,2 dagegen,-neues Gutachten ,-schuldfähig. Bisher sitzt XY in Untersuchungshaft,Einzelzelle,Betreuung und Begutachtung. Kostenpunkt ca. 300; Euro pro Tag,-all inklusiv. XY sitzt seit,sagen wir mal sechs Wochen.Die Angehörigen der Opfer treten als Nebenkläger auf. Die Verhandlung dauert ca. 15 Tage,Zeugen und Gutachter werden gehört. Urteil-Lebenslänglich in einer forensischen Klinik.

5 Jahre später,-XY benimmt sich sehr gut,zeigt Reue und Einsicht,die Ärzte sind sehr zufrieden mit ihren Erfolgen bei XY.
Die Bedingungen werden gelockert.XY darf in den Park,die Bewachung wird auf einen Betreuer reduziert. Tag X,-XY hat sich einen Schraubenzieher unter den Nagel gerissen und sticht Betreuer YY im Park ab,springt auf den Wäschereiwagen und weg isser.(Ersatzweise hat XY auch Freigang erhalten,oder er heuchelt Zahnschmerzen,alles schon dagewesen) XY greift sich sein nächstes Opfer,- Vergewaltigung,-Mord. Das Ganze aufs Neue.

Meine Variante:
XY wurde gefasst,Schuld wird von mehreren Instituten per Genetik festgestellt. Ein Gericht verurteilt XY innerhalb von 5 Tagen zur Todesstrafe. Die Angehörigen der Opfer werden unterrichtet. Die Hinrichtung folgt auf dem Fuß. Einspruch nicht gestattet,Begnadigung nicht vorgesehen,in keinem Fall! Und Tschüß,-das wars.


So liebe Leute,es geht mir nicht um Abschreckung,nicht um Verwahrung in Todeszellen,nicht um Die Hinrichtung eines Bankräubers,oder eines Amokläufers.
Es geht mir um das Töten von Raubtieren auf Beutezug. Es geht darum,Menschen zu schützen. Vor der Dummheit von Gutachtern,vor der Raffinesse von TRIEBtätern. Die,die nicht anders können! Die nachweislich gemordet haben.
Die Irrtümer der Vergangenheit bezogen sich nie auf Triebtäter mit Wiederholungseffekt sondern samt und sonders auf andere Verbrechen. Es wurde NIEMALS der falsche Massenmörder,Kinderschänder oder Lustmörder im Wiederholungsfall hingerichtet! Ich bitte dies zu beachten-WIEDERHOLUNGSFALL!!!

Die Gerichtsmedizin macht immense Fortschritte,immer geringere Mengen Material werden benötigt und eine Überprüfung von mehreren unabhängigen Institutionen sollte gegeben sein. Wenn ein WIEDERHOLUNGSTÄTER einwandfrei identifiziert wurde,wird er getötet,-Punkt. Dies wäre mein Wunsch.

Was nun Drogensüchtige,Kaputte(zu denen rechne ich mich auch),Gestörte und Opfer angeht,-solange sie nicht vergewaltigend und mordend durch die Lande ziehen sind Therapien sinnvoll.

Den Opferstatus der Triebtäter und den Zwang zur Schadensbegrenzung in Ermangelung der "Reparierbarkeit" habe ich bereits erklärt. Bitte meine vorherigen Postings lesen,Danke!

@Seneca
Henker gab es zu jeder Zeit der Menscheitsgeschichte und es wird sie immer geben. Ihre Motivation festzustellen würde dieses Thread sprengen,obwohl intressant wäre es allemal. Fakt ist,-es gab und gibt sie das ist entscheident!Zur Not,-alles läuft vollautomatisch.

Michaela

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Und am Ende steht die Wahrheit und der Tod der Hoffnung

[Dieser Beitrag wurde von Michaela am 11. Januar 2002 editiert.]

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Seneca
der Graue

Beiträge: 517
aus: 34134 hessisch Sibirskaja
Registriert: Jul 2001

erstellt am 11. Januar 2002 um 04:40 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Seneca anzusehen!     sende eine private Nachricht an Seneca Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
@ Michaela

Das Verfahren, wie Du es beschrieben hast, hört sich eher nach Scharia an, hat aber nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Ein Recht auf Revision hat jeder, sogar der schlimmste Massenmörder.
Ein Recht auf menschenwürdige Behandlung haben auch solche, die anderen dieses Recht verweigern.
Ein Kurzverfahren, wie Du es beschrieben hast, ist schlichtweg nicht Rechtsstaatlich.
In diesem Falle kann man ja alles Machen, und ohne Wiederspruchsrecht wären Richter Götter, die alles können, und dene niemand etwas anhaben kann.

Eine der wenigen Errungenschaften der zivilisierten Welt ist die Rechtsstaatlichkeit, und die wäre abgeschafft, wenn wie in deinem Vorschlag verfahren wird.
Diese Rechtsform nennt man Willkürherrschaft.


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lestat
der Boardvampir

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erstellt am 11. Januar 2002 um 07:55 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von lestat anzusehen!     sende eine private Nachricht an lestat Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
der erste justiz- bzw. gutachterirrtum würde dein beispiel zu fall bringen.
wie willst du sicherstellen, das auch die gutachter nicht einem "erfolgszwang" unterliegen? auch laborergebnisse sind letzlich interpretierbar ( siehe monika weimar, uwe barschel ) oder das sie tatsächlich neutral untersuchen ( wie neutral sind sie, wenn sie befürworter der todesstrafe sind )
warum wird man in amerika nur dann jurymitglied, wenn man die todesstrafe ausdrücklich befürwortet?

es ist verständlich, dass nach einem solchen vorfall die emotionen hochkochen und viele nach der todesstrafe schreien und ich halte unser rechtssystem für äusserst reformbedürftig ( ganz besonders im hinblick auf den umgang mit den von dir erwähnten straftätern ) aber das problem, siehe oben. kann ein irrtum definitiv ausgeschlossen werden?

lestat

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Diodatis
Zwischen Träumen und Hoffen - ein Vampir

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erstellt am 11. Januar 2002 um 11:02 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Diodatis anzusehen!     sende eine private Nachricht an Diodatis Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Egal welchen Mörder man liquidieren würde - man täte wieder Unrecht und nützen würde es nichts.
Egal welchen Mörder man lebenslang den lebensbejahenden Raum verwehren würde in dem man ihn einsperrt, man tut wieder Unrecht - den dort mutiert er erst zum Unmenschen.

Ein neuer Vorschlag dazu. Australien 1748. Auf Grund dieser Überlegungen auf der Suche nach einem sicheren Ausweg kam man zu dem entschluss die neue britische Kolonie Australien zu einer Insel für Schwerstverbrecher zu machen - isoliert und trotzdem mit Lebensraum, auf sich gestellt und somit gezwungen, ein völlig neues Leben und Fühlen lernen zu müssen. Bis auf die Ureinwohner Australiens, ist der wesentliche Teil der heutigen Bevölkerung dort eine Nachkommenschaft dieser Mörder und Verbrecher - ein neues, ehrbares Volk. Es ist sehr wohl möglich und machbar einen solchen Straf-Lebensraum wieder zu errichten, auch ohne Fluchtmöglichkeiten und ohne physische Militärpresents. Denkt mal darüber nach, was sich daraus entwickeln könnte.

Swan

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Aine
Nachtwesen

Beiträge: 69
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Registriert: Aug 2001

erstellt am 11. Januar 2002 um 11:36 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Aine anzusehen!     sende eine private Nachricht an Aine Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ein noch so wasserdichter Einzelfall kann in meinen Augen nicht als ein Argument für die Todesstrafe gelten, denn generelle Bedenken, wie ich sie schon angesprochen habe und wie lestat sie aufgezeigt hat (potentieller Missbrauch, Mangel an Neutralität, Fehlbarkeit von Gutachten,...) bestehen immer, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem genetischen Fingerabdruck.

Erstens: Stichwort: Entnahme von Speichelproben / Anlegung von "Gendatenbanken" und die damit verbundene Diskussion um Eingriffe ein die persönliche Freiheit und rechtsstaatliche Prinzipien (Überwachungsstaat)

Zweitens: ein kompletter DNA-Strichcode kann bei unterschiedlichen Menschen nicht identisch sein, liegen aber nur kleine Proben vor, ist auch der Abdruck unvollständig und es kann zu Überschneidungen mit anderen Personen kommen.

Drittens: Möglichkeit der Manipulation: In den USA gab es einen Fall, Turner hieß der Mann glaube ich, der aufgrund von Samenspuren einer Vergewaltigung überführt wurde. Nach seiner Inhaftierung fand man bei einem erneuten Vergewaltigungsopfer seinen "genetischen Finderabdruck". Es stellte sich heraus, dass er selbst seinen Samen herausschmuggeln lassen hat und eine Frau dafür bezahlt hat, die Vergewaltigung vorzutäuschen; wohl um Zweifel an seiner Schuld im ersten Fall zu wecken.
Das zeigt, dass man mit ein bisschen Fantasie einiges an den Ergebnissen drehen kann, wenn man will.

Und zur Rechtsstaatlichkeit / Verfassungswidrigkeit der Todfesstrafe: dito Seneca.
Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, ein bisschen was zusammenzusuchen:

Zitat:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 - Würde des Menschen
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 102 - Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

A l l g e m e i n e E r k l ä r u n g d e r M e n s c h e n r e c h t e
Vereinte Nationen, Generalversammlung
10. Dezember 1948

Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Folter ist zu allen Zeiten und unter allen Umständen verboten. Niemand darf einer Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, die grausam ist oder ihn erniedrigt. Diese Regel gilt in jedem Fall - auf Polizeistationen, in Gefängnissen, auf den Straßen, im Frieden und in Kriegszeiten.

Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe
Abgeschlossen in Strassburg am 28. April 1983
Art. 1 Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.



DAS ALLES willst Du über Bord werfen, Michaela?
Ich kann nur sagen: an dem Tag, an dem der Gesetzgeber es wagt, unser Grundgesetz aus einem Grund wie dem hier diskutierten anzutasten, wandere ich aus.
~Aine~

[Dieser Beitrag wurde von Aine am 11. Januar 2002 editiert.]

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Mac
auf der Suche nach der Herrin des Feuers

Beiträge: 2225
aus: der dunkelsten ecke dieser welt
Registriert: Dez 2000

erstellt am 11. Januar 2002 um 12:15 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Mac anzusehen!     sende eine private Nachricht an Mac Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Das Grundgesetz kann in diesen Artikeln nicht angetastet werden. Rechtlich legal ist das nicht möglich.

Und das ist gut so!

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Aina
Nachtwesen

Beiträge: 78
aus: Leipzig
Registriert: Jan 2002

erstellt am 11. Januar 2002 um 13:13 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Aina anzusehen!     sende eine private Nachricht an Aina Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Was ist fuer Euch ein Mensch wert? Nicht mehr als ein Tier was man notschlachtet weil es krank ist oder einschlaefern laesst weil es gebissen hat?

Jede Tat hat einen Hintergrund. Manchmal sind die Gruende fuer uns aussenstehende nicht zu erkennen und meist nicht nachvollziehbar, aber sie Existieren. Vielleicht ist es ja moeglich die zu beseitigen und derjenige wird wieder ein "ganz normaler" Mensch, der sich in die Gesellschaft eingliedert und die Welt weiterbringt. 25 Jahre fuer eine Rehabilitation muessen doch ausreichen. Diese Reha-Methoden zu verbessern, daran muss man arbeiten und nicht an elektrischen Stuehlen.

Und nochetwas muss ich zu diesem Thema loswerden. Viele Leute, die die Todesstrafe befuerworten (vor allem in den USA) nennen sich Christen. Sie beten: "... ich glaube an die Vergebung der Suenden..." und wissen, dass Gott der Einzige ist, der den Tod entscheidet....
Das ist sowas von Scheinheilig, ich koennte kotzen.

Gruss Aina

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Curzon
Nachtwesen

Beiträge: 205
aus: zwischen Licht und Schatten auf ewig im Zwielicht wandelnd
Registriert: Nov 2001

erstellt am 11. Januar 2002 um 13:32 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Curzon anzusehen!     sende eine private Nachricht an Curzon Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Jeder "Täter" ist auch ein MENSCH!
Wer mit dem Finger auf einen Täter zeigt und Liquidierung verlangt, sollte dich erstmal klar machen, daß er selbst genauso ein Mensch ist und genauso dort stehen könnte.

Es gab Zeiten, da wurden Leute wie wir einfach so verbrannt, man hätte uns als "böse" und "gottlos" angesehen und damals war das allgemeines Rechtsempfinden, daß sowas wie wir eben liquidiert gehört.

Nicht Gott oder die Natur macht Täter, es sind die Umstände die einen zum Täter machen und somit ist der Täter automatisch Opfer.

Oder, um dieselbe Frage wie im anderen Thread zu stellen, speziell an dich, MICHAELA:
Was wäre, wenn der Triebtäter, den du da beschreibst dein Sohn wäre?
Würdest du das immer noch fordern?
(das soll jetzt kein Angriff sein, ich will das nur wissen )

Kein Staat hat das Recht, einen anderen Menschen umzubringen, auch kein Mensch hat das Recht einen anderen Menschen umzubringen PUNKT

Doch wie weiter?
Wenn sich ein Mensch trotzdem das Recht nimmmt, einen anderen Menschen umzubringen, dann wird er Mörder genannt.
Hat nun im Gegenzug ein anderer Mensch das Recht, diesem Menschen da Leben zu nehmen? Ich sage NEIN, da sich kein Mensch und keine Regierungsinstitution ÜBER das Grundgesetz stellen darf.

Anderer Ausweg: Das Prinzip der direkten Rache.
Voraussetzung: Das Gericht ist unabhängig und urteilt, daß der Angeklagte der Gnade des Opfers/bzw dessen Angehöriger ausgeliefert wird.
Diese entscheiden nun, was sie mit ihm zu geschehen sei, Todesstrafe ist hier möglich, ABER, der Tod muß vom Opfer/bzw dessen Angehörigen SELBST vollstreckt werden mit eigener Hand und natürlich öffentlich.
Das wäre zwar eine barbarische und auf Rache basierende Lösung, aber es dürfte interessant sein, denn würden die Opfer den Täter nun tatsächlich töten, wären sie damit auf der selben Stufe mit dem Täter. Sie würden öffentlich zeigen, daß sie genau solche "Monster" sind, wie der Täter, da sie auch einen Menschen töten.
Hier gilt dann, daß der Staat NICHT selber töten darf, er darf nur bestimmten Menschen in bestimmten Situationen das Recht des Tötens geben...und GENAU DAS tut er ja sowieso schon...oder wurde schon mal ein Soldat vor Gericht gestellt, weil er im Einsatz einen Feind erschossen hat?
Ok, das ganze ist mehr ein Gedankenspiel.

------------------
IT IS MY FIRM BELIEF THAT IT IS A MISTAKE TO HOLD FIRM BELIEFS.


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Michaela
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erstellt am 11. Januar 2002 um 14:06 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Michaela anzusehen!     sende eine private Nachricht an Michaela Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandArtikel 1 - Würde des Menschen
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

**Genau darum geht es. Was ist mit der Würde der Opfer,-der Angehörigen die vor Gericht gehört werden,alles mitanhören müssen um dann festzustellen das es Gerechtigkeit nicht gibt?Dann auch die Würde der Täter. Was ist wohl unwürdiger,-eine schnelle Hinrichtung unter Ausschluß der Öffentlichkeit oder ein Leben in einer forensischen Klinik? Vollgepumpt mit Medikamenten,eventuell sterilisiert und Forschungsobjekt der Psychatrie.Eine normale Unterbringung ist vom logischen Standpunkt aus eigentlich nicht möglich.In einer regulären Strafanstalt würden die anderen Häftlinge ihn umbringen,also Einzelhaft bis zur Überstellung in die Klinik. Dort versucht man ein möglicht würdiges Leben zu gewährleisten. Die Folge sind Ausbrüche,Gutachterirrtümer in Massen und damit landen wir bei der Gefährdung der Öffentlichkeit. Wieder die Frage,-was ist mit der Würde der Anderen? Ein Leben in Angst und Ungewissheit ist nicht sehr würdig.**


Artikel 102 - Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

**Ein schwerwiegender Fehler,meiner Meinung nach.**

A l l g e m e i n e E r k l ä r u n g d e r M e n s c h e n r e c h t e Vereinte Nationen, Generalversammlung
10. Dezember 1948

Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Folter ist zu allen Zeiten und unter allen Umständen verboten. Niemand darf einer Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, die grausam ist oder ihn erniedrigt. Diese Regel gilt in jedem Fall - auf Polizeistationen, in Gefängnissen, auf den Straßen, im Frieden und in Kriegszeiten.

**Was bitte ist es denn anderes wenn ein Täter "behandelt" wird? Diese Person sieht nicht ihre Schuld,nur das was mit ihr geschieht. Keinerlei Privatleben,ständig beobachtet,eventuell medizinischer Eingriff, Medikamente die den Trieb dämpfen sollen,Endlosgespräche und wenn er/sie irgendwann dahintersteigt wies rausgeht (Heucheln der Einsicht) wird er/sie das logischerweise tun. Ist da ein kurzer Prozess nicht gnädiger? Viele Triebtäter sagen geschlossen sie leiden unter sich und ihren Trieben,sie kommen frei mit der Auflage Medikamente einzunehmen. Dies funktioniert eine gewisse Zeit und dann? Das dürfte bekannt sein.Wir reden hier nicht von einem Jugendlichen oder Ehemann der einmal durchgedreht ist und Mist gebaut hat, sondern von absolut kranken und gefährlichen Wesen die irgendwann einen solchen Knacks abbekommen haben das sie nicht mehr anders können.Irreperabel durchgeknallt!
Selbst Ofer und doch anders als üblich. Würde jedes mißbrauchte und gequälte Kind ein potenzieller Killer werden hätte die Menschheit sich schon ausgerottet.Diese Personen behandeln zu wollen grenzt an Größenwahn.**

Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der TodesstrafeAbgeschlossen in Strassburg am 28. April 1983
Art. 1 Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden

**Wie gesagt,ich halte das für falsch.**

So,mal zur Verfahrensweise.Ich sollte dies wohl näher erläutern,nun gut.
Also wieder ein Beispiel,Täter XY ist geständig (Sind sie in sehr vielen Fällen) und genetisches Material liegt vor. Innerhalb von einer Woche werden drei unabhängige Institute beauftragt Tests durchzuführen.Den Instituten wird nicht mitgeteilt worum es geht,sie sollen untersuchen und abgleichen,Ergebnis liefern,-Ende. Absolut anonym,keine Angabe von Konsequenzen,dies gewährleistet keine Beeinflussung durch Gegner oder Befürworter.

In dieser Zeit wird Täter XY in Einzelhaft im Hochsicherheitstrakt aufbewahrt. Er hat keinerlei Kontakt nach außen und zum Personal. Er wird mit Mahlzeiten versorgt,erhält Zeitungen und die Möglichkeit Radio zu hören. Alles wird Kameraüberwacht,das Personal hat Sprechverbot. Zuwiderhandlung,-Abmahnung,-Kündigung.Dies und der Zeitfaktor dürfte es unmöglich machen irgendetwas vorzutäuschen,rauszuschmuggeln etc.

Die Ergebnisse gehen an sagen wir mal zwei unabhängige Gerichte welche wiederum in zwei Gremien unterteilt sind.Die Richter kriegen den Täter ersteinmal nicht zu Gesicht.Sie werten die Fakten aus und reichen ihr Ergebnis an ein Verteidigungsgremium weiter,dies kann prüfen und Einwände erheben.
Ist der Fall eindeutig (Geständnis liegt vor,Analysen bestätigen dies) wird verurteilt. Kein Prozess,Täter XY wird sofort hingerichtet.
Bei nicht eindeutiger Klärung wird Täter XY in eine forensische Klinik überstellt und ein Prozesstermin wird schnellstmöglich anberaumt. Hier treten nur Zeugen,verschiedene Gutachter und die Gremien auf. Angehörige werden nicht zugelassen. Täter XY wird gehört und dann wieder entfernt. Wird nach Abgleichen aller Tatsachen kein eindeutiges Ergebnis erzielt bleibt XY in der Klinik und kommt NIE!!! mehr raus. Es sei denn ein Irrtum wird zweifelsfrei nachgewiesen.

Es geht wie bereits mehrfach gesagt um Wiederholungstäter,Wiederholungsmörder!
NACHWEISLICHE WIEDERHOLUNGSTÄTER! Also einige wenige Fälle. Für diese,meiner Meinung nach,nicht therapierbaren Personen fordere ich die Todesstrafe. Nicht für Affekttäter,Bankräuber,den Vater der seine Kinder mißbraucht oder Einmalvergewaltiger.

Hier sind durchaus Therapieversuche möglich.
Doch bei einem derartig gestörten Mörder wäre ein "Lebenlassen" ein Hohn gegenüber der Öffentlichkeit.
Warum laufen so viele Menschen Sturm und haben Angst wenn eine forensische Klinik in ihrer Nähe errichtet wird? Doch nur weil sich immer wieder erwiesen hat das es viel zu leicht ist dort zu entkommen. Und wer entkommt meistens? Die wahren Bestien,deren Triebe nicht zu kontrollieren sind,daher die unglaubliche Raffinesse und Energie,-WEIL ES EIN TRIEB IST,-EIN GRUNDBEDÜRFNIS DIESER PERSON!

Was nun Strafkolonien angeht,dies dürfte im 17-18 Jahrhundert noch möglich gewesen sein. In der heutigen Zeit halte ich allein die Ortsauswahl für sehr begrenzt. Ganz zu Schweigen von der Fluchtgefahr.Eine Strafkolonie in ferner Zukunft auf dem Mars oder sonstwo wäre da wohl eher zu empfehlen.

Michaela

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Sunbeam
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Zitat:
Original erstellt von Curzon:

Anderer Ausweg: Das Prinzip der direkten Rache.
...
Voraussetzung: Das Gericht ist unabhängig und urteilt, daß der Angeklagte der Gnade des Opfers/bzw dessen Angehöriger ausgeliefert wird.
Diese entscheiden nun, was sie mit ihm zu geschehen sei, Todesstrafe ist hier möglich, ...

Dieser Vorschlag/Gedankengang hat aber IMHO (mindestens) eine gravierende Schwachstelle:
Kann der Täter den Angehörigen des Opfers irgendetwas anbieten, z.B. Geld, kann er sich 'freikaufen'. Kann er das nicht, stirbt er.
Ist das gerecht?


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Michaela
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erstellt am 11. Januar 2002 um 14:15 Uhr Klicken Sie hier, um sich das Profil von Michaela anzusehen!     sende eine private Nachricht an Michaela Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

MICHAELA:
Was wäre, wenn der Triebtäter, den du da beschreibst dein Sohn wäre?
Würdest du das immer noch fordern?

Ja! Denn ich würde leiden und wäre wahrscheinlich selbst hochgradig gestört. Wie anders kann ich eine solche Person heranzüchten??Wie anders so lange blind sein für das was sich vor meinen Augen abspielte. Eine Bestie entsteht nicht über Nacht!Wahrscheinlich würde ich mich töten,da ich nie wieder in den Spiegel sehen könnte.

Michaela

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[Dieser Beitrag wurde von Michaela am 11. Januar 2002 editiert.]

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lestat
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jetzt wird es paradox und nicht mehr nachvollziehbar.
also, todeststrafe für wiederholungstäter, nicht einmalvergewaltiger?
das bedeutet, aus der sicht der opfer: pech gehabt, meiner war nicht vorbestraft!
also ist dann die würde des opfers weniger wert, als in dem anderen fall.
dem opfer dürfte es, was die folgen angeht, eigentlich egal sein und der bankräuber, der jemanden erschossen hat, hat auch getötet.
???

lestat


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Michaela
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Für "Einmaltäter" sollten die Strafen auch verschärft werden,aber darum geht es nicht.

Schaut man sich die Aussagen der Oferangehörigen mal genauer an so ist der Ruf nach Rache nicht das Hauptanliegen. Sondern der Wunsch nach Ausschließung einer Wiederholung.Auf die Frage warum sie sich die Nebenklägerschaft antun sagen 90% der Befragten,"damit er / sie sowas nie wieder tun kann."

ES GEHT UM MORD!! Nicht um Vergewaltigung,nicht um Mißbrauch.
Der Bankräuber will das Geld nicht den Tod des Ofers. Dies ist ein Nebeneffekt der in den meisten Fällen aus schwachen Nerven resultiert. Hier wird das Opfer erschossen oder erstochen,tragisch,-aber nichts im Vergleich zu tagelanger Folter,Schändung und vorsätzlicher Qual. Darum geht es,dies alles nochmal durchleben und hören zu müssen,wie wurde mein Kind,-meine Mutter,-meine Cousine,-mein Sohn ,whatever-langsam und genüßlich,zum Lustgewinn zu Tode gequält.
Da ist der Unterschied zum Bankräuber.

Michaela

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